Zeltsaunen und Fasssaunen To Go

 

Nutzungsbedingungen Zeltsaunen


  1. Der Ofen ist nur mit trockenem Holz oder Holzkohle zu befeuern. Steinkohle ist nicht erlaubt. Zum Anzünden dürfen kein Papier, Pappe oder Blätter genutzt werden, da die entstehenden Partikel vom Funkenfänger, im Ofen, nicht aufgefangen werden können und die Zeltoberfläche dadurch verbrennen können. Das Anzünden mit leicht flüchtigen Anzündern wie Benzin, Kerosin, Ethanol ist nicht gestattet. Bio-Anzünder wie Holzwolle oder gepresste Holzspäne dürfen verwendet werden.

  2. Es ist nicht erlaubt den Ofen unter einer Baumkrone oder anderen brennbaren Objekten zu installieren

  3. Das Zelt ist auf einer möglichst geraden Fläche zu installieren. Standstabilität des Ofens muss gewährleistet werden.

  4. Es ist untersagt den brennenden Ofen unbeaufsichtigt zu lassen oder die Aufsicht an minderjährige Personen zu übertragen

  5. Es ist untersagt, brennbare Gegenstände oder Materialien über dem Ofen zu trocknen.

  6. Nach jedem Erkalten des Ofens, muss das Innere des Ofens mithilfe eines Handfegers von Asche befreit werden und der Aschebehälter geleert werden. Ein nicht gereinigter Ofeninnenraum kann bei erneuter Benutzung zum Funkenflug führen.


Mietbedingungen Zeltsaunen

§1 Der Vermieter vermietet dem Mieter zu privaten Nutzungszwecken die mobile Zeltsauna inkl. dazugehöriger Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien.

§2 Die Miete zur Nutzung des Mietobjekts ist spätestens bei der Übergabe/Übernahme fälli.

§3 entfallen

§4 Das Mietobjekt wird in selben Zustand zurückgegeben, in welchem es sich bei Beginn des Mietverhältnisses befunden hat.  Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt, welche durch ihn oder ihn begleitende Personen verursacht wurden. Mängel, welche während der Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich und in geeigneter Form mitzuteilen.

§5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach     Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung    soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.  undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 6 Stornierung durch den Mieter

Nachdem der Mieter eine verbindliche Anfrage gestellt hat und der Vermieter diese angenommen hat, ist das Mietgeschäft verbindlich gebucht. Für einen nicht wegen Unmöglichkeit der Zuverfügungstellung der Sauna erfolgten Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag gelten die nachfolgenden Stornobedingungen:

  • bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 0% des Preises
  • vom 30. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn 20 % des Preises
  • ab dem 7. Tag 30 % des Preises
  • ab 24h vor Beginn der Miete 50 % des Preises

Optional kann der volle Preis zu jedem Zeitpunkt in einen Gutschein umgewandelt werden

 

Mietbedingungen Fasssauna

§ 1 Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu privaten Nutzungszwecken die mobile Fasssauna.

§ 2 Miete
Die Zahlung der Miete erfolgt auf Rechnung. Der Beitrag kann bar oder per Überweisung bezahlt werden.

§ 3 Mietsicherheit / Kaution

Eine Kaution wird nicht erhoben.

§ 4 Zustand der Mietsache
Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe.  Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Vermieter als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldungsunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

§ 5 Benutzung der Mietsache
Der Mieter darf die angemietete mobile Sauna nur zu eigenen (Freizeit) Zwecken verwenden.

1. Gewichtsangaben/Transportgeschwindigkeit: Das Gesamtgewicht (inkl. Trailer) beträgt 1.300 kg. Deshalb die Sauna nur mit einer max. Geschwindigkeit von 80 km/h transportieren.

3. Parken der Sauna: Sie dürfen den den Trailer nur auf zulässigen Stellflächen abstellen (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) abzustellen. Sollten wir dennoch ein Bußgeld für eine falsch von Ihnen geparkte Sauna erhalten, müssen Sie auch die entstehenden Kosten dafür tragen.

4. Brandschutz: Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Gebieten aufgestellt werden! (z.B. direkt unter Bäumen, neben Reetdachhäusern, Gastanks und Gasheizungsanlagen). Sie müssen mindestens einen Abstand von  25 m zu diesen Einrichtungen einhalten.

5. Wegrollschutz/Sicherheit: Die Handbremse und Unterlegkeile müssen während der gesamten Nutzung gezogen bzw. zwischen den Rädern positioniert halten.

6. Was Sie beachten bei der Saunanutzung beachten müssen:
Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.
Handtuchpflicht: Ein ausreichend großes Handtuch sorgt dafür, dass kein Schweiß auf das Holz gelangt.
Rauch-, Essens- und Trinkverbot: In der Sauna darf weder geraucht, getrunken, noch gegessen werden! Generell raten wir vom Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
Höchsttemperatur: Die Innentemperatur der Sauna darf 100 Grad nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss die Tür geöffnet und für ausreichend Abkühlung gesorgt werden.
Ständige Beaufsichtigung: Die Sauna während des gesamten Betriebs ständig beaufsichtigen.

 § 7 Stornierung durch den Mieter

Nachdem der Mieter eine verbindliche Anfrage gestellt hat und der Vermieter diese angenommen hat, ist das Mietgeschäft verbindlich gebucht. Für einen nicht wegen Unmöglichkeit der Zuverfügungstellung der Sauna erfolgten Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag gelten die nachfolgenden Stornobedingungen:

  • bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 0% des Preises
  • vom 30. Tag bis 15.T ag vor Mietbeginn 20 % des Preises
  • ab dem 14. Tag 30 % des Preises
  • ab 24h vor Beginn der Miete 50 % des Preises
  • am Tag der Buchung: 100 % des Mietpreises

§ 8 Schriftform / Salvatorische Klausel

1. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesen Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.

2. Sollten Klauseln aus dem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.

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