Zeltsaunen und Fasssaunen To Go

Lastenrad

Grün und umweltfreundlich transportieren wir die Zeltsaunen bei mittleren Entfernung zum Aufbauort mit unserem Babboe-Big E Lastenrad. Du hast jedoch auch die Möglichkeit mit dem Lastenrad die Sauna einfach selsbt mitzunehmen, sparrst dabei Kosten und bist zeitlich flexibel!

Bei Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Kreisverband Leipzig e. V. kannst kostenfrei ein Lastenrad ausleihen! Schau einach unter https://lara.adfc-leipzig.de vobei. Wir empfehlen das Lore/Lara- Fahrrad für einen angenehmen Transport.

Gerne kannst du unser Babboe-Big E auch bei uns ausleihen und musste keine Umwege machen!

Preise:

1 Tag (24h) - 30 €

1 Woche - 100 €

Benutzungsregeln:

    Der Nutzer ist während der Dauer der Ausleihe für das Fahrrad verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen werden sollte.

Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.

Bei Ausleihe mit Akku ist die Funktionsfähigkeit des Motors unverzüglich zu überprüfen. Ein Mangel ist unverzüglich mitzuteilen.

Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Praktische Hinweise) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.

Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenem Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.

Es ist dem Nutzer untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.

Bei verspäteter Rückgabe des Fahrrads hat der Nutzer für jeden angefangenen Kalendertag ein Vertragsstrafe in Höhe von 25 Euro zu zahlen.

Das Rad ist nach der Nutzung in einem sauberem Zustand zu übergeben.


Haftung:

Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Zudem haftet der Nutzer auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sofern sie dem Nutzer zuzurechnen sind.


Bei Verlust entstehen dem Nutzer – wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird – folgende Kosten:

Rad komplett:  €1.500,00; Schlosskette: €80; Schlüssel: 15€/Stück

Bei Schäden entstehen dem Nutzer – wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird – folgende Kosten:

Platten (ohne Mantel-Erneuerung): €25,00; Mantel-Erneuerung: €40,00; Vorderlicht defekt: €40,00



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